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Fragen und Antworten zur Biotonne

Warum wird die Biotonne eingeführt?

Seit 2015 schreibt das Kreislaufwirtschaftsgesetz eine getrennte Erfassung von Bioabfällen vor, um diese Ressourcen gezielt zu verwerten. Leider zeigen Analysen aus den Jahren 2021 und 2022, dass im Landkreis über 40 Prozent der Abfälle in der Restmülltonne organischer Natur sind. Durch die Biotonne wird es möglich, diese Abfälle stofflich und energetisch hochwertig zu nutzen. So können die organischen Reste beispielsweise in Biogasanlagen Energie erzeugen oder zu wertvollem Kompost verarbeitet werden. Das ist nicht nur ein Beitrag zur Daseinsfürsorge, sondern auch ein aktiver Schritt zum Klimaschutz.

 

Wie funktioniert die Sammlung und Entsorgung?

Start: Ab dem 01.01.2025 werden Bioabfälle im Holsystem gesammelt.

Abfuhr: Die Biotonne wird ganzjährig im 14-tägigen Rhythmus geleert.

Behältergrößen: Es stehen Tonnen mit 80, 120 und 240 Litern zur Verfügung. Für Großwohnanlagen können auch größere Behälter bereitgestellt werden.

Gebühren: Für die Biotonne wird eine separate Abfallgebühr erhoben.

Optionen: Eine Zusatzausstattung mit Bio-Filterdeckeln kann kostenpflichtig erworben werden.

 

Welche Abfälle gehören in die Biotonne?

Um die Bioabfälle hochwertig verwerten zu können, ist eine saubere Trennung entscheidend.

Was darf hinein?

  • Küchenabfälle: Obst- und Gemüseschalen, Kaffeefilter, Teebeutel, Eierschalen, Speisereste
  • Gartenabfälle: Rasenschnitt, Laub, kleine Zweige
     

Was darf nicht hinein?

  • Plastiktüten, Plastik, Glas, Metall, Verpackungen, Leder und Bekleidung, Windeln, Staubsaugerbeutel, Tierkot (z.B. von Katzen), Medikamente, Papier, Pappe, Reste von Tabak, Holzprodukte und Holzwolle, Steine

 

TIPP: Feuchte Bioabfälle können in Zeitungspapier eingewickelt werden, um Gerüche zu vermeiden und ein Festfrieren im Winter zu verhindern.

 

Wann ist eine Befreiung von der Biotonne möglich?

Eine spätere Befreiung kann beantragt werden, wenn sämtliche Bioabfälle auf dem Grundstück ordnungsgemäß und schadlos kompostiert werden. Voraussetzung ist eine ausreichend große Aufbringungsfläche für den Kompost (mindestens 25 m² pro Person) sowie die nachweisbare Nutzung von Schnellkompostbehältern oder eigens angelegte Kompoststellen. Der Antrag steht auf www.lra-sm.de zum Download bereit.

Kann auch später eine Biotonne bestellt werden?

Auch nach dem 01.01.2025 kann eine Biotonne bestellt werden. Dazu kann der Antrag auf Änderung bzw. Neubeantragung genutzt werden.

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