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Verkaufsstellen für Abfallsäcke im Landkreis

OrtVerkaufsstelleAnschrift
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BenshausenBürgerservicebüro Markt 7
BreitungenGemeindeverwaltungRathausstraße 24
Brotterode-TrusetalStadtverwaltungRathausstraße 7
FambachGemeindeverwaltungPlatz der Republik 6
Floh-SeligenthalGemeindeverwaltungBahnhofstraße 4
Grabfeld (OT Rentwertshausen)GemeindeverwaltungHauptstraße 28
Kaltennordheim (OT Kaltensundheim)Verwaltungsgemeinschaft "Hohe Rhön" Hauptstraße 18
MeiningenKreisabfalldeponieV. Tongraben
MeiningenGasvertrieb Kirstenpfad u. RungeDammstraße 30 (Zufahrt über Defertshäuser Weg)
Meiningen (OT Henneberg)Elektrogeräte SchleicherScheidegasse 04
MeiningenKWSM GmbH/Service Obertshäuser Platz 1
MeiningenStadtverwaltung BürgerbüroSchloßplatz 1
OberhofStadtverwaltungZellaer Straße 10
Obermaßfeld-GrimmenthalVerwaltung VG Dolmar-SalzbrückeEinhäuser Straße 3
Rhönblick (OT Helmershausen)GemeindeverwaltungMarktgasse 106
RosaGemeindeverwaltungRoßdorfer Straße 14
RoßdorfGemeindeverwaltungSchloßplatz 3
SchmalkaldenSchmalkalden Stadtreinigung GmbHEichenrain 15
Schmalkalden (OT Wernshausen)GemeindeverwaltungAlexander-Puschkin-Straße 1
SchwarzaVerwaltung VG Dolmar-SalzbrückeZella-Meininger-Straße 6
Steinbach-HallenbergBlumen SchwarzArzbergstraße 86
Steinbach-Hallenberg (OT Viernau)Bibliothek ViernauForststraße 16
Steinbach-Hallenberg (OT Viernau)Drogerie Tanja NagelForststraße 25
WasungenVerwaltung VG Wasungen-Amt SandMarkt 9/11
Wasungen (OT Metzels)GemeindeverwaltungSchulzenstraße 2
Zella-MehlisPostfiliale Dienstleistungen & HandelTalstraße 79
Zella-MehlisStadtverwaltungRathausstraße 4

 

 

Hinweise zur Benutzung von Abfallsäcken

Zusätzlich zu den Restmüllbehältern sind laut derzeit gültiger Abfall- bzw. Abfallgebührensatzung graue und rote Abfallsäcke mit dem Aufdruck "Landkreis Schmalkalden-Meiningen" für Abfälle zur Beseitigung zugelassen.

Graue Abfalläcke mit einer Gebühr von 5,00 € sind ausschließlich für Hausmüll, der normalerweise über die Restmülltonne entsorgt wird, zu verwenden. Die Säcke können zusätzlich genutzt werden, wenn durch einen Mehrbedarf zeitweise das Vorhaltevolumen der Restmülltonne nicht ausreicht.

Graue Abfallsäcke mit einer ermäßigten Gebühr von 2,80 € sind ausschließlich als Windelsäcke für pflegebedürftige Personen zu nutzen.
Rote Abfallsäcke mit einer Gebühr von 2,80 € dienen ausschließlich der Entsorgung von Windeln aus Familien mit im Haushalt lebenden Kleinstkindern (bis 2 Jahre).
Der Erwerb von ermäßigten grauen Abfallsäcken und roten Abfallsäcken ist nur bei Vorlage eines durch den Landkreis genehmigten Antrags (Antragsformulare) möglich.

Abfallsäcke können nur bei den vom Landkreis beauftragten Stellen erworben werden.

Abgeholt werden Abfallsäcke am Grundstück im Zusammenhang mit der Entleerung der Restmülltonne.

 

letzte Aktualisierung: 15. Februar 2023

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